top of page
ChatGPT Image Sep 11, 2025, 10_04_20 PM (1).png

Honorar - klare Vereinbarung, verlässliche Betreuung

Meine Kanzlei ist bewusst auf eine begrenzte Zahl an Mandaten ausgerichtet. Das ermöglicht mir, mich jedem einzelnen Fall mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu widmen. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen – mit Engagement, fachlicher Tiefe und individueller Betreuung. Ich bin überzeugt, dass fundierte anwaltliche Arbeit durch Sorgfalt, Struktur und persönlichen Einsatz überzeugt. 

​​

Ich lege Wert darauf, dass Sie von Anfang an abschätzen können, welche Kosten mit der rechtsfreundlichen Vertretung verbunden sind. Eine klare Honorarvereinbarung ist daher Teil des Mandatsvertags. Dazu gehört auch eine transparente und nachvollziehbare Honorarstruktur. Sie wissen von Beginn an, mit welchen Kosten Sie rechnen können – und welche Leistungen Sie dafür erhalten.

​​

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts ist jedoch eine Abschätzung der Kosten kaum möglich. Auch kann häufig erst nach einem Erstgespräch entschieden werden, ob eine rechtsfreundliche Vertretung für beide Seiten attraktiv erscheint. Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgesprächs bespreche ich gerne mit Ihnen, welche Lösung in Ihrem Fall am besten passt - juristisch wie wirtschaftlich.

Honorarrichtlinien

Stundensatz

Ich berechne mein Honorar grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 380,00 € (inkl. USt). Die kleinste verrechenbare Einheit sind dabei 5min.

​​

In der Regel biete ich Ihnen für einzelne Abschnitte des Mandats eine Honorarpauschale auf Basis einer Schätzung des durchschnittlichen Zeitaufwands an. Dabei können auch besondere Umstände des Einzelfalls in die Festlegung des Pauschales einfließen. 

​

Prozesskostenersatz und RATG

Der Kostenersatz im Zivilprozess ist gesetzlich festgelegt und deckt häufig nicht die gesamten Kosten des eigenen Rechtsanwalts ab, selbst bei einem vollständigen Obsiegen im Prozess. 

​

Sollten wir im Einzelfall ein geringeres Pauschale als den zugesprochenen Kostenersatz vereinbart haben, gilt der von der Gegenseite bezahlte Kostenersatz als vereinbart.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig nur die Kosten gemäß RATG. Ich weise darauf hin, dass das von mir verrechnete Honorar damit in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Sie erhalten jedoch von mir auf Wunsch eine Leistungsaufstellung gemäß RATG, sodass Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen können.

​

In Einzelfällen, insbesondere bei hohen bis sehr hohen Streitwerten, kann eine Direktverrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung vereinbart werden. Dies kann ggf. im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs abgeklärt werden.

bottom of page