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Honorar - klare Vereinbarung, verlässliche Betreuung

Meine Kanzlei ist bewusst auf eine begrenzte Zahl an Mandaten ausgerichtet. Das ermöglicht es mir, mich jedem einzelnen Fall mit der nötigen Sorgfalt, Zeit und fachlichen Tiefe zu widmen.

Ich übernehme Mandate mit dem Anspruch, für meine Mandanten eine durchdachte und tragfähige Lösung zu entwickeln – rechtlich wie wirtschaftlich. Diese Form der Betreuung setzt eine klare und faire Honorarvereinbarung voraus.

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Eine transparente und nachvollziehbare Honorarstruktur ist daher selbstverständlicher Bestandteil jedes Mandats. Gleichzeitig gehört zur Erstberatung auch die ehrliche Einschätzung, ob eine rechtliche Vertretung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts ist eine seriöse Kostenschätzung jedoch kaum möglich. Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgesprächs klären wir gemeinsam, welcher Weg für Sie sinnvoll ist – und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passt.

Honorarrichtlinien

Stundensatz und Pauschalregelungen

Ich berechne mein Honorar grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 380,00 € (inkl. USt). Die kleinste verrechenbare Einheit sind dabei 6min (0,1h).

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In der Regel biete ich Ihnen für einzelne Abschnitte des Mandats eine Honorarpauschale auf Basis einer Schätzung des durchschnittlichen Zeitaufwands an. Somit ist für Sie klar planbar, welche Kosten durch meine Tätigkeit anfallen. Auch ein Pauschalhonorar sollte natürlich in einer vernünftigen Relation zum Streitwert stehen. Hier kann jeweils vereinbart werden, welche konkreten Schritte umfasst sind, sodass ein anwaltliches Einschreiten auch wirtschaftlich Sinn macht.

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Prozesskostenersatz und RATG

Der Kostenersatz im Zivilprozess ist gesetzlich festgelegt und deckt häufig nicht die gesamten Kosten des eigenen Rechtsanwalts ab, selbst bei einem vollständigen Obsiegen im Prozess. Der Kostenersatz hängt vor allem auch davon ab, wie viele und wie lange Verhandlungstage stattfinden. Ein Großteil der anwaltlichen Tätigkeit ist demgegenüber regelmäßig bereits im Vorfeld zu leisten.

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Mir ist es daher wichtig, im Vorfeld einer Prozessführung auch diesen Punkt mit dem Mandanten klar zu regeln.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig nur die Kosten gemäß RATG. Ich weise darauf hin, dass das von mir verrechnete Honorar damit in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Sie erhalten jedoch von mir auf Wunsch eine Leistungsaufstellung gemäß RATG, sodass Sie die Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen können.

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In Einzelfällen, insbesondere bei hohen bis sehr hohen Streitwerten, kann eine Direktverrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung vereinbart werden. Eine Direktverrechnung ist in der Regel auch bei Verbraucheransprüchen oder Ansprüchen aus (Verkehrs-)Unfällen möglich. Dies kann ggf. im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs abgeklärt werden.

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