Anwalt für Eherecht
Salzburg
Anwalt für Eherecht in Salzburg
Klare rechtliche Orientierung bei Ehe, Trennung und Scheidung
Fragen des Eherechts betreffen selten nur einzelne Paragraphen. Meist geht es zugleich um die persönliche Zukunft, die gemeinsame Wohnung, Vermögen, laufende finanzielle Verpflichtungen und häufig auch um gemeinsame Kinder.
Gerade in einer Trennungssituation werden Entscheidungen oft unter erheblichem emotionalem und zeitlichem Druck getroffen. Umso wichtiger ist es, die eigene rechtliche und wirtschaftliche Position frühzeitig zu kennen.
Ich berate und vertrete Sie bei Fragen rund um Eheverträge, Trennung und Scheidung – persönlich, verständlich und mit einem klaren Blick auf eine tragfähige Lösung.
Wobei ich Sie unterstütze
Meine Beratung im Eherecht umfasst insbesondere:
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die rechtliche Begleitung bei Trennung und Scheidung,
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die Vorbereitung und Durchführung streitiger Scheidungsverfahren,
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die Prüfung und Ausarbeitung einvernehmlicher Lösungen,
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die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse,
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Fragen zur Ehewohnung und zu gemeinsamen Immobilien,
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Ehegattenunterhalt und nachehelichen Unterhalt,
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Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt,
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Eheverträge und Vereinbarungen für den Fall einer späteren Trennung,
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außergerichtliche Verhandlungen und
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die Vertretung vor Gericht.
Im Mittelpunkt steht nicht eine möglichst schnelle Einigung, sondern eine Lösung, die rechtlich und wirtschaftlich Bestand hat.
Trennung: Frühzeitig die eigene Position klären
Viele rechtliche Weichen werden bereits vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens gestellt.
In dieser Phase stellen sich häufig Fragen wie:
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Soll ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
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Welche Ansprüche bestehen auf Unterhalt?
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Wie sind gemeinsame Kredite zu behandeln?
-
Was geschieht mit einem Haus oder einer Eigentumswohnung?
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Welche Vermögenswerte fallen in eine spätere Aufteilung?
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Welche Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden?
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Wie können vorläufige Regelungen für die Kinder aussehen?
Entscheidungen über Wohnung, Zahlungen, Vermögen oder Schulden sollten nicht getroffen werden, ohne ihre möglichen Folgen zu kennen.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die eigene Ausgangslage realistisch einzuschätzen, unnötige Nachteile zu vermeiden und die nächsten Schritte gezielt zu planen.
Streitige Scheidung
Ist eine gemeinsame Lösung nicht möglich, kann ein streitiges Scheidungsverfahren erforderlich sein.
Dabei ist sorgfältig zu prüfen, auf welchen Scheidungsgrund ein Begehren gestützt werden kann, welche Tatsachen nachweisbar sind und welche Auswirkungen das Verfahren auf Unterhalt, Vermögensfragen und die weitere rechtliche Auseinandersetzung haben kann.
Ich vertrete Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.
Ziel ist nicht, einen Konflikt unnötig zu verschärfen. Wo eine sachgerechte Lösung möglich ist, soll sie genutzt werden. Wo Ihre Rechte konsequent durchgesetzt werden müssen, vertrete ich diese mit der notwendigen Klarheit.
Einvernehmliche Scheidung – wenn tatsächlich Einigkeit besteht
Eine einvernehmliche Scheidung kann rasch und mit vergleichsweise geringem Verfahrensaufwand durchgeführt werden.
Sie ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sich beide Ehepartner tatsächlich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig sind.
In der Praxis besteht häufig der Wunsch, eine gerichtliche Auseinandersetzung unbedingt zu vermeiden. Dadurch werden mitunter weitreichende Zugeständnisse gemacht – etwa bei Unterhalt, Vermögensaufteilung, Immobilien oder gemeinsamen Schulden.
Was kurzfristig unkompliziert oder kostengünstig erscheint, kann langfristig erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.
Eine Einigung um jeden Preis ist daher nicht mein Ansatz.
Ich prüfe zunächst Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position und zeige Ihnen die Folgen einer vorgeschlagenen Vereinbarung auf. Besteht danach eine tragfähige und ausgewogene Einigung, kann die einvernehmliche Scheidung der richtige Weg sein.
Vermögensaufteilung nach der Scheidung
In Österreich gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Jeder Ehepartner bleibt daher grundsätzlich Eigentümer seines eigenen Vermögens und haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden.
Im Fall einer Scheidung können jedoch insbesondere das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt werden.
Dazu können unter anderem gehören:
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die Ehewohnung,
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der gemeinsam genutzte Hausrat,
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Fahrzeuge,
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angesparte Geldbeträge,
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Wertpapiere und
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andere während der Ehe gebildete Ersparnisse.
Nicht jeder Vermögenswert fällt automatisch in die Aufteilung.
Unternehmen, Unternehmensanteile, Erbschaften, Schenkungen und persönliche Gegenstände können besonderen gesetzlichen Regelungen oder Ausnahmen unterliegen. Entscheidend sind stets die Herkunft, Nutzung und konkrete Entwicklung des jeweiligen Vermögens.
Besonders wichtig ist die gesetzliche Frist: Ansprüche auf gerichtliche Aufteilung müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
Ehewohnung, Haus und gemeinsame Kredite
Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsam bewohnte Haus ist bei einer Trennung häufig einer der wirtschaftlich wichtigsten Streitpunkte.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, wem eine Immobilie gehört.
Zu klären ist häufig auch:
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Wer darf vorerst in der Wohnung bleiben?
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Wer hat Eigenmittel eingebracht?
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Wer hat Kreditraten oder Investitionen bezahlt?
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Wie werden offene Kredite behandelt?
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Kann ein Ehepartner die Immobilie übernehmen?
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Ist ein Verkauf erforderlich?
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Welche Bedeutung hat das Wohnbedürfnis gemeinsamer Kinder?
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Welche steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen hat eine Übertragung?
Eigentum allein beantwortet daher nicht immer alle aufteilungsrechtlichen Fragen.
Vor einem Auszug, einem Verkauf, einer Schenkung oder der Übernahme zusätzlicher Kreditverpflichtungen sollte die rechtliche Situation geprüft werden.
Unterhalt während und nach der Ehe
Unterhaltsansprüche können sowohl während der aufrechten Ehe als auch nach einer Scheidung bestehen.
Ob und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Von Bedeutung sind insbesondere:
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die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner,
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die bisherige Gestaltung des Ehelebens,
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die Betreuung gemeinsamer Kinder,
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die jeweiligen Erwerbsmöglichkeiten,
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die Art der Scheidung und
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ein mögliches Verschulden an der Zerrüttung der Ehe.
Auch ein Unterhaltsverzicht sollte nicht vorschnell erklärt werden.
Was im Zeitpunkt der Trennung als einfacher Weg erscheint, kann langfristig erhebliche finanzielle Folgen haben. Vereinbarungen sollten daher vor ihrer Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt
Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen deren Stabilität und Wohl im Mittelpunkt.
Nach einer Trennung müssen häufig Fragen geklärt werden wie:
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Bei welchem Elternteil leben die Kinder überwiegend?
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Bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen?
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Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil gestaltet?
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Wie werden Ferien, Feiertage und besondere Anlässe aufgeteilt?
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In welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu leisten?
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Wer trägt außergewöhnliche Aufwendungen?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss zu einem Gerichtsverfahren führen.
Häufig lassen sich klare und praktikable Regelungen erarbeiten. Ist eine Einigung jedoch nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen auch in Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren.
Ehevertrag: Vorsorge statt Misstrauen
Ein Ehevertrag wird häufig als unromantisch empfunden.
Rechtlich kann er jedoch ein sinnvolles Instrument sein, um wirtschaftliche Fragen offen und fair zu regeln.
Besonders empfehlenswert kann eine vertragliche Vereinbarung sein, wenn:
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einer oder beide Ehepartner ein Unternehmen betreiben,
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Immobilien vorhanden sind,
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größere Vermögensunterschiede bestehen,
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Vermögen aus früheren Beziehungen vorhanden ist,
-
Kinder aus früheren Beziehungen berücksichtigt werden sollen oder
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bestimmte Vermögenswerte langfristig in einer Familie bleiben sollen.
Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe abgeschlossen werden.
Je nach Inhalt gelten unterschiedliche Formvorschriften. Ich berate Sie zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, entwickle mit Ihnen eine passende Regelung und formuliere den Vertragstext.
Keine Entscheidungen unter unnötigem Druck
In einer Trennungssituation entsteht häufig das Gefühl, rasch handeln oder sofort eine Einigung erzielen zu müssen.
Nicht jede schnelle Lösung ist jedoch eine gute Lösung.
Besonders sorgfältig geprüft werden sollten:
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der Auszug aus der Ehewohnung,
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die Übernahme gemeinsamer Schulden,
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ein Verzicht auf Unterhalt,
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die Übertragung einer Immobilie,
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die Aufteilung von Ersparnissen,
-
die Unterzeichnung einer Scheidungsfolgenvereinbarung und
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langfristige finanzielle Verpflichtungen.
Je früher die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage geklärt wird, desto größer ist regelmäßig der Handlungsspielraum.
Persönliche und lösungsorientierte Begleitung
Ich unterstütze Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zum Abschluss einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Verfahrens.
Dabei lege ich besonderen Wert auf:
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verständliche rechtliche Erklärungen,
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eine realistische Einschätzung Ihrer Situation,
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klare Handlungsempfehlungen,
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die langfristige Betrachtung wirtschaftlicher Folgen und
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eine persönliche und verlässliche Betreuung.
Wo eine außergerichtliche Lösung sinnvoll und tragfähig ist, arbeite ich auf eine solche hin.
Wo eine Einigung nur durch unverhältnismäßige Zugeständnisse möglich wäre, ist Zurückhaltung geboten.
Beratung im Eherecht vereinbaren
Sie möchten Ihre rechtliche Situation nach einer Trennung klären, eine Scheidung vorbereiten oder einen Ehevertrag gestalten?
In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage, mögliche Ansprüche und die nächsten sinnvollen Schritte.
Kontaktieren Sie mich für eine Beratung in meiner Kanzlei in Salzburg oder per Videokonferenz.

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P§G Rechtsanwalt Peter Franz Gruber
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