
Ist ein Ehevertrag unromantisch?
Ein Ehevertrag gilt für viele Menschen als wenig romantisch. Schließlich beschäftigt man sich damit häufig gerade zu einem Zeitpunkt, an dem die gemeinsame Zukunft geplant wird: vor der Hochzeit oder während einer glücklichen Ehe.
Wer in dieser Situation bereits darüber spricht, was im Fall einer Trennung oder Scheidung geschehen soll, kann leicht den Eindruck erwecken, nicht an den dauerhaften Bestand der Ehe zu glauben.
Aus rechtlicher Sicht ist ein Ehevertrag jedoch in vielen Fällen sinnvoll. Er schafft Klarheit, kann spätere Konflikte vermeiden und ermöglicht es den Ehepartnern, Regelungen zu treffen, die zu ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen.
Was geschieht ohne Ehevertrag?
In Österreich gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer des Vermögens, das er in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat.
Kommt es zu einer Scheidung, können jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt werden.
Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen insbesondere Gegenstände, die während der ehelichen Lebensgemeinschaft von beiden Ehepartnern genutzt wurden. Dazu können beispielsweise der gemeinsame Hausrat und die Ehewohnung gehören.
Als eheliche Ersparnisse gelten Wertanlagen, die während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft angesammelt wurden und ihrer Art nach üblicherweise verwertet werden können.
Ein Ehevertrag kann dazu dienen, für bestimmte Vermögenswerte bereits im Vorhinein klare und individuell passende Regelungen zu treffen.
Warum kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?
Die gesetzlichen Aufteilungsregeln entsprechen nicht in jeder Ehe den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorstellungen der Ehepartner.
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn
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ein Ehepartner wesentlich mehr Vermögen besitzt als der andere,
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Immobilien vorhanden sind,
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beide Ehepartner unterschiedliche Beiträge zur gemeinsamen Vermögensbildung leisten,
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Vermögen innerhalb einer Familie erhalten bleiben soll,
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größere Investitionen geplant sind oder
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einer oder beide Ehepartner unternehmerisch tätig sind.
Eine vertragliche Regelung kann in solchen Fällen festlegen, wie bestimmte Vermögenswerte im Fall einer Scheidung behandelt werden sollen.
Dadurch wissen beide Seiten bereits im Vorhinein, welche wirtschaftlichen Folgen eine Trennung haben kann. Das schafft Planbarkeit und reduziert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
Ehevertrag bei Unternehmern
Besonders wichtig kann ein Ehevertrag sein, wenn einer oder beide Ehepartner ein Unternehmen betreiben oder an einem Unternehmen beteiligt sind.
Unternehmen und Unternehmensanteile unterliegen zwar grundsätzlich besonderen gesetzlichen Regelungen. Dennoch können Vermögensverschiebungen, Investitionen aus gemeinsamen Mitteln oder aus Unternehmensgewinnen gebildete Ersparnisse im Scheidungsfall rechtlich relevant werden.
Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung kann helfen, die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu schützen und zugleich einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Ehepartnern zu schaffen.
Dabei sollte nicht nur die aktuelle Unternehmensstruktur berücksichtigt werden. Auch mögliche Wertsteigerungen, Investitionen, Ausschüttungen und Veränderungen der persönlichen Mitarbeit eines Ehepartners können eine Rolle spielen.
Kann der nacheheliche Unterhalt geregelt werden?
In einem Ehevertrag können grundsätzlich auch Vereinbarungen über den Unterhalt nach einer Scheidung getroffen werden.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind jedoch nicht unbegrenzt. Eine Vereinbarung darf insbesondere nicht sittenwidrig sein oder einen Ehepartner gröblich benachteiligen.
Ob eine Unterhaltsregelung wirksam ist, hängt daher immer von den konkreten Umständen ab. Dabei können unter anderem die Einkommensverhältnisse, die Dauer der Ehe, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die wirtschaftlichen Folgen der vereinbarten Regelung berücksichtigt werden.
Pauschale oder einseitige Verzichtserklärungen sollten deshalb besonders sorgfältig geprüft werden.
Was kann nicht verbindlich im Ehevertrag geregelt werden?
Nicht alle Fragen des gemeinsamen Lebens können im Voraus rechtsverbindlich festgelegt werden.
So können Ehepartner insbesondere nicht abschließend bestimmen, wie die Obsorge für künftig geborene oder gemeinsame Kinder im Fall einer späteren Trennung geregelt wird. Maßgeblich bleibt stets das Kindeswohl.
Auch Vereinbarungen über den Unterhalt gemeinsamer Kinder können nicht endgültig zulasten der Kinder getroffen werden.
Ebenso wenig eignet sich ein Ehevertrag dazu, persönliche Pflichten des täglichen Zusammenlebens festzulegen. Regelungen darüber,
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wie häufig gemeinsam Urlaub gemacht wird,
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wer bestimmte Aufgaben im Haushalt übernimmt,
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was sonntags gegessen wird oder
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wie das persönliche Zusammenleben gestaltet werden soll,
sind regelmäßig nicht sinnvoll rechtlich durchsetzbar.
Ein Ehevertrag ist in erster Linie ein Instrument zur Regelung vermögensrechtlicher und wirtschaftlicher Fragen.
Welche Form muss ein Ehevertrag haben?
Nicht jede Vereinbarung zwischen Ehepartnern unterliegt denselben Formvorschriften.
Insbesondere Vereinbarungen über die Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder der Ehewohnung müssen grundsätzlich in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden. Je nach Inhalt können für andere Vereinbarungen abweichende Formerfordernisse gelten.
Die konkrete Vertragsgestaltung sollte daher rechtlich geprüft werden.
Ein Rechtsanwalt kann die persönliche und wirtschaftliche Situation analysieren, mögliche Regelungsbereiche aufzeigen und einen ausgewogenen Vertragstext ausarbeiten. Die erforderliche notarielle Errichtung erfolgt anschließend durch einen Notar.
Wann sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit als auch während der aufrechten Ehe abgeschlossen werden.
Sinnvoll ist es, sich möglichst frühzeitig mit den wirtschaftlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, unterschiedliche Vorstellungen offen zu besprechen und eine für beide Seiten faire Lösung zu entwickeln.
Auch ein bereits bestehender Ehevertrag sollte regelmäßig überprüft werden. Veränderungen wie die Geburt von Kindern, der Erwerb einer Immobilie, die Gründung eines Unternehmens oder wesentlich veränderte Einkommensverhältnisse können eine Anpassung erforderlich machen.
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen des Misstrauens
Ein Ehevertrag muss nicht als Vorbereitung auf das Scheitern einer Ehe verstanden werden.
Im Gegenteil: Wer wirtschaftliche Fragen offen anspricht, zeigt, dass er die Interessen beider Ehepartner ernst nimmt. Eine klare und faire Vereinbarung kann Ausdruck von Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und gegenseitigem Respekt sein.
Der Vertrag schafft keine Distanz. Er kann vielmehr dazu beitragen, Unsicherheiten zu beseitigen und eine gemeinsame Grundlage für die Zukunft zu schaffen.
Individuelle Beratung zum Ehevertrag
Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist und welche Regelungen aufgenommen werden sollten, hängt immer von der konkreten Lebens- und Vermögenssituation ab.
Eine individuelle rechtliche Beratung ist insbesondere empfehlenswert, wenn Immobilien, Unternehmen, größere Vermögenswerte, unterschiedliche Einkommensverhältnisse oder komplexe familiäre Verhältnisse vorhanden sind.
Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Situation, der Entwicklung einer ausgewogenen Regelung und der Ausarbeitung eines individuell passenden Ehevertrags.

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